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Andreas
Schwarz Dienstleistungen
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Rauchmelder einbauen Rauchmelder warten Rauchmelder
reinigen
In weniger als zehn Prozent der deutschen Haushalte
hängen lebensrettende Rauchmelder. Hamburg schreibt deshalb künftig
den Einbau von Rauchmeldern nach einer Änderung der Bauordnung vor.
Darauf macht der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V.
unter Hinweis auf den Beschluss der Hamburger Bürgerschaft vom
07.12.2005 aufmerksam.
Nach Rheinland Pfalz, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Hessen
hat jetzt auch die Hansestadt Hamburg eine Rauchmelderpflicht in ihre
Landesbauordnung integriert. Demnach sind mit Inkrafttreten der neuen
Vorschriften alle Neubauten ab 2006 mit geeigneten Rauchmeldern
auszustatten: In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die
Rettungswege führen. Für bestehende Wohnungen gibt es eine
Übergangsfrist bis Ende 2010. Quelle: www.presseportal.de
Siehe auch:
Hinweise zur Installation
Tipps zum Kauf von Rauchwarnmeldern für
Wohnungen
Folgende Qualitätsmerkmale sollten
beachtet werden:
- CE-Kennzeichnung
(EU-einheitliches Konformitätszeichen für Produkte des Europäischen
Binnenmarktes)
- Geprüfte Sicherheit
-Prüfzeichen (geprüft nach dem Geräte- und
Produktsicherheitsgesetz durch akkreditierte Prüf- und
Zertifizierungsinstitution)
- VdS-Produktanerkennung (Anerkennung nach Prüf-
und Zertifizierungsverfahren der VdS Schadenverhütung GmbH)
Weiter sollten die Geräte folgende Ausstattungsmerkmale haben:
- Batterien und Befestigungsmaterial
- Vernetzbarkeit (per Kabel oder Funk)
- Fotoelektronische Funktionsweise
- Prüfvorrichtung zur regelmäßigen
Funktionskontrolle
- Warneinrichtung, die einen Spannungsabfall der
Batterien akustisch meldet
- Schutzvorrichtung gegen Verunreinigung (Staub,
Insekten)
- Fachhandelgarantie
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