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Neu ab 2006: Wer etwa die Renovierung seiner Wohnung von einem Handwerker ausführen lässt, kann diese Ausgaben von der Steuer absetzen. Gleiches gilt für die Kosten einer Kinderfrau. Siehe auch: Hausmeister-Service/Steuervorteil
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Die Pflege und Umgestaltung des eigenen Gartens ist als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar: |
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Mehr Informationen: Schönheitsreparaturen sind steuerlich absetzbar
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In Deutschland ist der Hausmeister kein Ausbildungsberuf. Es ist üblich, dass die Bewerber einen oder mehrere Handwerksberufe erlernt haben, da zu ihren Aufgaben auch kleinere Reparaturen gehören. In vielen Fällen delegieren Wohnungs- und Hauseigentümer, sowie Hausverwaltungen weitere Aufgaben, wie das Anfertigen von Übergabeprotokollen bei Mieterwechsel, das Überwachen von Handwerkern und die Kontrolle von Aufmaßen. Oft werden Hausmeister bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ruhestörungen, anderen Belästigungen (z. B. Rauchentwicklung beim Grillen) und Verstößen gegen die Hausordnung aufgefordert einzugreifen, obwohl in nur sehr wenigen Fällen für den Hausmeister die rechtliche Möglichkeit dazu besteht. Oftmals handelt es sich hierbei um eine ausschließlich die Streitenden betreffende, zivilrechtliche Auseinandersetzung oder der Hausmeister hat lediglich die Möglichkeit, den Hauseigentümer oder die Eigentümerversammlung über den Sachverhalt zu informieren.
Heute gibt es häufig nicht an ein Objekt gebundene Dienstleister, die als Unternehmen oder auf selbständiger Basis („Fliegende Hausmeister“) auf die Pflege und technische Betreuung von Immobilien spezialisiert sind. Damit verbunden ist die zunehmende Verwendung des modern wirkenden Anglizismus „Facility Management“ zur Tätigkeitsbeschreibung. Allerdings genügt ein sprichwörtliches „Kehren und Mülleimer hinausstellen“ diesem Anspruch nicht mehr.
Vielmehr erwartet man von solchen Dienstleistern eine große Bandbreite angebotener Leistungen in hoher Qualität, häufig auch eine handwerkliche Ausbildung. Großkunden bzw. Eigentümer großer Objekte werden in aller Regel die Vorlage von Referenzen sowie eine jederzeitige Verfügbarkeit bzw. eine entsprechende personelle Ausstattung verlangen. Zum Umfang der Tätigkeiten gehört in solchen, aber - bedingt durch Modernisierung und Technisierung - mehr und mehr auch in kleineren Objekten bzw. für kleinere oder selbständige Dienstleister, neben der Haus- und Gartenpflege vor allem die Überwachung und Bedienung aller technischen Anlagen wie Heizungs-, Klima-, Aufzugs-, Garagenanlage etc.
Daraus kann ein Problem insbesondere für kleine Dienstleister erwachsen, wenn Kunden bei Beauftragung oder im Laufe der Auftragserfüllung die Erbringung von Leistungen erwarten, die seine fachlichen und/oder rechtlichen Fähigkeiten überschreiten. Berührt werden dabei Haftungsfragen, das Handwerks- und Gewerberecht u.a.m. Hilfestellung gibt den Dienstleistern ggf. die zuständige IHK (Industrie- und Handelskammer), deren Mitglied sie aufgrund ihres Gewerbebetriebs sind. Insbesondere gilt dies für die Abgrenzung zulassungsfreier (erlaubter) handwerklicher Tätigkeiten von den zulassungspflichtigen Tätigkeiten, die eine Meisterqualifikation verlangen und die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer begründen.
Von Interesse ist in diesem Zusammenhang die andauernde Diskussion um die Meisterpflicht in Deutschland. Im Jahr 2003 wurde diese Pflicht für einige Handwerksbereiche gelockert.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Hausmeister aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.