Hentschel Haushaltsservice Hamburg
Normale Glühlampen (Glühbirnen)
Damit geben sie fast den gesamten
aufgenommenen Strom nutzlos als Wärme ab. Besser:
Energiesparlampen haben eine
etwa zehn mal höhere Lebensdauer als Glühbirnen. Glühbirnen
benötigen für die gleiche Lichtmenge zudem fünf mal soviel
Strom wie eine Energiesparlampe. Mit einer Energiesparlampe
kann man ca. 10 bis 20 Euro Stromkosten pro Jahr einsparen.
Beispiel: Im Flur wird eine 100
Watt-Glühbirne gegen eine 20 Watt-Energiesparlampe
ausgetauscht. Bei einer Brenndauer von fünf Stunden täglich,
werden 150 kWh oder ca. 25 Euro im Jahr gespart.
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Osnabrück/Düsseldorf - Angesichts der drohenden Preiserhöhungswelle zur Jahresmitte hat der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, Stromkunden geraten, ernsthaft über einen Anbieterwechsel nachzudenken.
In einem Interview der «Neuen Osnabrücker Zeitung» sagte Kurth, dies sei sinnvoller als sich über die Preissteigerungen aufzuregen. Oft genüge es sogar, dem angestammten Anbieter seine Wechselabsicht mitzuteilen, um einen günstigeren Tarif angeboten zu bekommen.
Bisher haben 67 inländische Stromversorger Preiserhöhungen zum 1. Juli angekündigt, wenn die Tarife von den Bundesländern nicht mehr genehmigt werden müssen. Umwelt- und Verbraucherschutzverbände hatten ebenfalls zu einem Wechsel geraten.
Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» planen auch die beiden großen Energiekonzerne E.ON und RWE Strompreiserhöhungen. E.ON wolle die Stromtarife nach bisheriger Planung zum September an die «gestiegenen Beschaffungspreise» anpassen. Bei großen RWE-Regionalgesellschaften zeichne sich ein ähnlicher Termin ab, hieß es. Die Höhe sei dabei noch unklar. Keinesfalls, so zitiert «Der Spiegel» RWE-Manager, werde die vom Konkurrenten Vattenfall in Berlin und Hamburg vorgegebene Marke von rund sieben Prozent erreicht.
Ressort: wi Quelle: http://archiv.mopo.de/archiv/2007/20070616/plan7/musik/bundesnetzagentur_raet_strom_anbieter_wechseln.html
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Bereits durch kleine Verhaltensänderungen und geringe Investitionen lassen sich beträchtliche Einsparerfolge erzielen. Gerade bei Elektrogeräten vergessen Verbraucher oft, dass sie nicht nur die Anschaffung, sondern auch den dann folgenden Stromverbrauch bezahlen müssen. Über die gesamte Nutzungsdauer sind diese Kosten bei vielen Geräten höher als der eigentliche Kaufpreis.
Oft ist es daher wirtschaftlich, beim Kauf eines besonders energiesparenden Gerätes erst mal einen Aufpreis zu akzeptieren und dafür auf Dauer vom niedrigeren Stromverbrauch zu profitieren. Für große Haushaltsgeräte besteht eine Kennzeichnungspflicht über ihre Energieeffizienz (Kategorien A–G). Viele Geräte erfüllen mittlerweile die Kategorie-A- Bedingungen. Es lohnt sich, mittels der jährlich aktualisierten Liste „Besonders sparsame Haushaltsgeräte“, sich eines der besten unter vielen guten Geräten auszuwählen.
Die Zahl „moderner“ Geräte zur Unterhaltung oder Kommunikation in Haushalten (z. B. Computer, Anrufbeantworter, Videorekorder u. ä.) ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Viele sind den ganzen Tag in Betrieb und lassen sich oft nicht mehr komplett ausschalten, z. B. wegen Komfort oder Datenverlust.
Je nach Geräteausstattung liegt diese
Leerlaufleistung
in einer Größenordnung von 50–100 Watt je Haushalt. Bereitschaftszeiten sind für
ca. 5% des deutschen Stromverbrauchs verantwortlich. Geräte ohne echten
Ausschalter sollten, wo immer es möglich ist, z. B. durch schaltbare
Mehrfachstecker vom Netz getrennt werden. Identifizieren lassen sie sich durch
eine fühlbare, leichte Erwärmung bei Nichtgebrauch oder eine einfache
Verbrauchsmessung.
Bei den Geräten, wo ein
Stand-by-Betrieb
zur Datensicherung oder ständigen Erreichbarkeit nicht zu vermeiden ist, sollten
bei Neuanschaffung die
Stand-by-Verluste
ein wichtiges Kaufkriterium sein. Bei Fernsehgeräten liegt die Bandbreite der
Werte hierfür beispielsweise zwischen 0,1 und 20 Watt. Ziel ist, dass alle
Elektrogeräte künftig den
Stand-by-Modus
mit 1 Watt Leistungsaufnahme gewährleisten können. Eine wichtige
Orientierungshilfe für den Kauf energiesparender Geräte zur Unterhaltung oder
Kommunikation bietet die „Gemeinschaft Energielabel Deutschland“, die eine
aktuelle Liste der 25 % sparsamsten Geräte herausgibt.
Quelle: BINE Informationsdienst - "Energiesparen zu Hause", basisEnergie 9
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Info:
In Deutschland ist der Hausmeister kein Ausbildungsberuf. Es ist üblich, dass die Bewerber einen oder mehrere Handwerksberufe erlernt haben, da zu ihren Aufgaben auch kleinere Reparaturen gehören. In vielen Fällen delegieren Wohnungs- und Hauseigentümer, sowie Hausverwaltungen weitere Aufgaben, wie das Anfertigen von Übergabeprotokollen bei Mieterwechsel, das Überwachen von Handwerkern und die Kontrolle von Aufmaßen. Oft werden Hausmeister bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ruhestörungen, anderen Belästigungen (z. B. Rauchentwicklung beim Grillen) und Verstößen gegen die Hausordnung aufgefordert einzugreifen, obwohl in nur sehr wenigen Fällen für den Hausmeister die rechtliche Möglichkeit dazu besteht. Oftmals handelt es sich hierbei um eine ausschließlich die Streitenden betreffende, zivilrechtliche Auseinandersetzung oder der Hausmeister hat lediglich die Möglichkeit, den Hauseigentümer oder die Eigentümerversammlung über den Sachverhalt zu informieren.
Heute gibt es häufig nicht an ein Objekt gebundene Dienstleister, die als Unternehmen oder auf selbständiger Basis („Fliegende Hausmeister“) auf die Pflege und technische Betreuung von Immobilien spezialisiert sind. Damit verbunden ist die zunehmende Verwendung des modern wirkenden Anglizismus „Facility Management“ zur Tätigkeitsbeschreibung. Allerdings genügt ein sprichwörtliches „Kehren und Mülleimer hinausstellen“ diesem Anspruch nicht mehr.
Vielmehr erwartet man von solchen Dienstleistern eine große Bandbreite angebotener Leistungen in hoher Qualität, häufig auch eine handwerkliche Ausbildung. Großkunden bzw. Eigentümer großer Objekte werden in aller Regel die Vorlage von Referenzen sowie eine jederzeitige Verfügbarkeit bzw. eine entsprechende personelle Ausstattung verlangen. Zum Umfang der Tätigkeiten gehört in solchen, aber - bedingt durch Modernisierung und Technisierung - mehr und mehr auch in kleineren Objekten bzw. für kleinere oder selbständige Dienstleister, neben der Haus- und Gartenpflege vor allem die Überwachung und Bedienung aller technischen Anlagen wie Heizungs-, Klima-, Aufzugs-, Garagenanlage etc.
Daraus kann ein Problem insbesondere für kleine Dienstleister erwachsen, wenn Kunden bei Beauftragung oder im Laufe der Auftragserfüllung die Erbringung von Leistungen erwarten, die seine fachlichen und/oder rechtlichen Fähigkeiten überschreiten. Berührt werden dabei Haftungsfragen, das Handwerks- und Gewerberecht u.a.m. Hilfestellung gibt den Dienstleistern ggf. die zuständige IHK (Industrie- und Handelskammer), deren Mitglied sie aufgrund ihres Gewerbebetriebs sind. Insbesondere gilt dies für die Abgrenzung zulassungsfreier (erlaubter) handwerklicher Tätigkeiten von den zulassungspflichtigen Tätigkeiten, die eine Meisterqualifikation verlangen und die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer begründen.
Von Interesse ist in diesem Zusammenhang die andauernde Diskussion um die Meisterpflicht in Deutschland. Im Jahr 2003 wurde diese Pflicht für einige Handwerksbereiche gelockert.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Hausmeister aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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