Tipp:
Aktiver Brandschutz - Sicherheit für Haus und Familie
Feuer zerstört jedes Jahr ein Privatvermögen von über 3 Milliarden Euro. Rund
200.000 mal kommt die Feuerwehr zum Einsatz. Damit ein Brand früh erkannt
werden kann, sollten in keinem Haushalt Rauchwarnmelder fehlen. Diese schlagen
dann Alarm für lebensrettende Maßnahmen.
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- Noch ist man leider gezwungen seinen Nachtstrom ( NT ) bei den Monopolisten zulassen.
(Eine Versorgung von HT/NT-Zähler sowie Nachtspeicherheizungen ist aus technischen Gründen leider nicht möglich)
ABER man kann mit dem Tagstrom wechseln - Ersparnis Stand 14.06.2007 rund 70 € bei 1000 KW (Wechsel Vattenf... zu Nuon) Mehr Info
Osnabrück/Düsseldorf - Angesichts der drohenden Preiserhöhungswelle zur Jahresmitte hat der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, Stromkunden geraten, ernsthaft über einen Anbieterwechsel nachzudenken.
In einem Interview der «Neuen Osnabrücker Zeitung» sagte Kurth, dies sei sinnvoller als sich über die Preissteigerungen aufzuregen. Oft genüge es sogar, dem angestammten Anbieter seine Wechselabsicht mitzuteilen, um einen günstigeren Tarif angeboten zu bekommen.
Bisher haben 67 inländische Stromversorger Preiserhöhungen zum 1. Juli angekündigt, wenn die Tarife von den Bundesländern nicht mehr genehmigt werden müssen. Umwelt- und Verbraucherschutzverbände hatten ebenfalls zu einem Wechsel geraten.
Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» planen auch die beiden großen Energiekonzerne E.ON und RWE Strompreiserhöhungen. E.ON wolle die Stromtarife nach bisheriger Planung zum September an die «gestiegenen Beschaffungspreise» anpassen. Bei großen RWE-Regionalgesellschaften zeichne sich ein ähnlicher Termin ab, hieß es. Die Höhe sei dabei noch unklar. Keinesfalls, so zitiert «Der Spiegel» RWE-Manager, werde die vom Konkurrenten Vattenfall in Berlin und Hamburg vorgegebene Marke von rund sieben Prozent erreicht.
Ressort: wi Quelle: http://archiv.mopo.de/archiv/2007/20070616/plan7/musik/bundesnetzagentur_raet_strom_anbieter_wechseln.html
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Kompaktleuchtstofflampen sind besonders kleine Leuchtstofflampen und werden häufig als Energiesparlampen bezeichnet.
Die Röhre, in der sich die Gasentladung und der Leuchtstoff befinden, ist bei diesen Lampen gegenüber anderen Leuchtstofflampen gleicher Leistung kleiner, gebogen oder mehrfach gefaltet, um sie platzsparender unterzubringen, daher das Präfix „Kompakt“.
Im engeren Sinne sind Energiesparlampen mehrfach gebogene Kompakt-Leuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät und einem Edisonsockel (Schraubsockel), um austauschbar zu Glühlampen zu sein.
Glühlampe („Glühbirne“) hat eine durchschnittliche Lebensdauer von ca. 1000 Betriebsstunden und ist kostengünstig in der Anschaffung.
Eine Kompaktleuchtstofflampe hält dagegen, je nach Fabrikat und Typ, zwischen 5000 und 15000 Betriebsstunden, ist jedoch zunächst deutlich teurer in der Anschaffung. Beachtet man jedoch ihre wesentlich längere Lebensdauer, so sind sogar hochwertige (wie in der obenstehenden Rechnung) Energiesparlampen schon in der Anschaffung bisweilen günstiger als entsprechend viele Glühlampen. Wie die nebenstehende Tabelle zeigt, verbraucht die Energiesparlampe zudem 75-80 % weniger Strom.
Legt man den in Deutschland üblichen Strompreis von 0,18 €/KWh zugrunde, lässt sich die finanzielle Einsparung für den Lebenszyklus einer Kompaktleuchtstofflampe im Vergleich mit den im gleichen Zeitraum benötigten Glühbirnen wie oben stehend berechnen.
Um das tatsächliche Energieeinsparpotential je nach Einsatzbereich zu ermitteln, müssen weitere Faktoren berücksichtigt werden. Folgende Faktoren können den Vorteil der Energiesparlampe mindern: 1) Dimmen der Glühlampen: Das Dimmen von Glühlampen erhöht die Lebensdauer erheblich. Der Stromverbrauch sinkt (bei 25% Helligkeit ca. 50% Strombedarf). Es existieren jedoch auch dimmbare Energiesparlampen, für welche das selbe gilt. 2) In der Praxis längere Einschaltzeiten: Aufgrund der verzögerten Startphase bis zum Erreichen der vollen Helligkeit wird die Energiesparlampe von manchen Benutzern öfter angelassen. 3) Nutzen der Abwärme von Glühlampen: Beim Einsatz von Glühlampen im Innenbereich kann in der Heizperiode die Abwärme genutzt werden. Allerdings ist diese Art des "Heizens" höchst unwirtschaftlich, da die Stromkosten deutlich höher und der Gesamtwirkungsgrad in der Regel schlechter als bei der üblichen Heizung sind. Des Weiteren sollte man beachten, dass die Wärmeentwicklung sowohl im Sommer als auch im Winter störend sein kann, und dass durch den (zusätzlichen) Verbrauch von Klima- bzw. Kühlanlagen der Energieverbrauch nochmals steigen kann. Dieser Artikel basiert auf dem Artikel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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Info:
In Deutschland ist der Hausmeister kein Ausbildungsberuf. Es ist üblich, dass die Bewerber einen oder mehrere Handwerksberufe erlernt haben, da zu ihren Aufgaben auch kleinere Reparaturen gehören. In vielen Fällen delegieren Wohnungs- und Hauseigentümer, sowie Hausverwaltungen weitere Aufgaben, wie das Anfertigen von Übergabeprotokollen bei Mieterwechsel, das Überwachen von Handwerkern und die Kontrolle von Aufmaßen. Oft werden Hausmeister bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ruhestörungen, anderen Belästigungen (z. B. Rauchentwicklung beim Grillen) und Verstößen gegen die Hausordnung aufgefordert einzugreifen, obwohl in nur sehr wenigen Fällen für den Hausmeister die rechtliche Möglichkeit dazu besteht. Oftmals handelt es sich hierbei um eine ausschließlich die Streitenden betreffende, zivilrechtliche Auseinandersetzung oder der Hausmeister hat lediglich die Möglichkeit, den Hauseigentümer oder die Eigentümerversammlung über den Sachverhalt zu informieren.
Heute gibt es häufig nicht an ein Objekt gebundene Dienstleister, die als Unternehmen oder auf selbständiger Basis („Fliegende Hausmeister“) auf die Pflege und technische Betreuung von Immobilien spezialisiert sind. Damit verbunden ist die zunehmende Verwendung des modern wirkenden Anglizismus „Facility Management“ zur Tätigkeitsbeschreibung. Allerdings genügt ein sprichwörtliches „Kehren und Mülleimer hinausstellen“ diesem Anspruch nicht mehr.
Vielmehr erwartet man von solchen Dienstleistern eine große Bandbreite angebotener Leistungen in hoher Qualität, häufig auch eine handwerkliche Ausbildung. Großkunden bzw. Eigentümer großer Objekte werden in aller Regel die Vorlage von Referenzen sowie eine jederzeitige Verfügbarkeit bzw. eine entsprechende personelle Ausstattung verlangen. Zum Umfang der Tätigkeiten gehört in solchen, aber - bedingt durch Modernisierung und Technisierung - mehr und mehr auch in kleineren Objekten bzw. für kleinere oder selbständige Dienstleister, neben der Haus- und Gartenpflege vor allem die Überwachung und Bedienung aller technischen Anlagen wie Heizungs-, Klima-, Aufzugs-, Garagenanlage etc.
Daraus kann ein Problem insbesondere für kleine Dienstleister erwachsen, wenn Kunden bei Beauftragung oder im Laufe der Auftragserfüllung die Erbringung von Leistungen erwarten, die seine fachlichen und/oder rechtlichen Fähigkeiten überschreiten. Berührt werden dabei Haftungsfragen, das Handwerks- und Gewerberecht u.a.m. Hilfestellung gibt den Dienstleistern ggf. die zuständige IHK (Industrie- und Handelskammer), deren Mitglied sie aufgrund ihres Gewerbebetriebs sind. Insbesondere gilt dies für die Abgrenzung zulassungsfreier (erlaubter) handwerklicher Tätigkeiten von den zulassungspflichtigen Tätigkeiten, die eine Meisterqualifikation verlangen und die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer begründen.
Von Interesse ist in diesem Zusammenhang die andauernde Diskussion um die Meisterpflicht in Deutschland. Im Jahr 2003 wurde diese Pflicht für einige Handwerksbereiche gelockert.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Hausmeister aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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